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   ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17   

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https://dejure.org/2017,74638
ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17 (https://dejure.org/2017,74638)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17 (https://dejure.org/2017,74638)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. November 2017 - 21 Ca 4366/17 (https://dejure.org/2017,74638)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17
    Hat der Arbeitgeber hingegen lediglich eine bestimmte Beitragsleistung zum Aufbau von Ansprüchen auf eine betriebliche Altersversorgung zugesagt bzw. hat die Zusage des Arbeitgebers nicht bestimmte Berechnungsfaktoren beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung umfasst, ist der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht eröffnet (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015, 3 AZR 65/14, Rn. 37 ff., juris).

    c) Für die Art der Versorgungszusage trägt der Versorgungsberechtigte, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015, aaO.).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17
    Weiterhin ist der Klägerseite zuzugestehen, dass eine solche Einstandspflicht dann zum Tragen kommen kann, wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch macht, Fehlbeträge durch Herabsetzungen der Rentenleistungen auszugleichen (BAG, Urteil vom 30. September 2014, 3 AZR 617/12).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 21 Ca 4366/17
    2) Der Klageantrag zu 2) ist zulässig, insbesondere kann sich des Klägers für den Feststellungsantrag auch auf ein hinreichendes Feststellungsinteresse berufen (vgl. BAG, Urteil vom 21. August 2007, 3 AZR 269/06, juris).
  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2017 - 21 Ca 4366/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 12.12.2018 - 6 Sa 153/18
    Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 30. November 2017 - 21 Ca 4366/17 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, zu Gunsten der klagenden Partei auf das Beitragskonto Nr. xxxxxxx-x beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. einen Zusatzbeitrag von 586, 72 EUR (in Worten: Fünfhundertsechsundachtzig und 72/100 Euro) für die Monate Januar 2017 bis April 2018 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 30. November 2017 - 21 Ca 4366/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, zugunsten des Klägers auf das Beitragskonto Nr. xxxxxxx-x beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. einen Zusatzbeitrag in Höhe von ? 586, 72 für die Monate Januar 2017 bis April 2018 zu zahlen und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger zum Ausgleich der sich aus der Reduzierung der Rentenfaktorenergebenden Deckungslücke monatlich einen um ? 36, 67 erhöhten Betrag zu seinen Gunsten auf das Beitragskonto Nr. xxxxxxx-x beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. zu zahlen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 30. November 2017 - 21 Ca 4366/17 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b ArbGG).

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